Bundesgerichtshof
Urt. v. 03.05.1966, Az.: VI ZR 178/65
Beobachtungsmöglichkeit; Kraftfahrer; Fahrbahn; Fahrverhalten; Verhalten eines Fußgängers
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 03.05.1966
- Aktenzeichen
- VI ZR 178/65
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1966, 10434
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- VRS 31, 332
- VersR 1966, 736
Redaktioneller Leitsatz
1. Eine ausreichende Möglichkeit zur Beobachtung der Fahrbahn muß vom Kraftfahrer geschaffen werden. Sein Fahrverhalten, insbesondere seine Geschwindigkeit, ist bei einer Behinderung oder Erschwerung der Beobachtungsmöglichkeit darauf abzustellen.
2. Auf das Warten eines von links nach rechts die Fahrbahn überquerenden Fußgängers in der Straßenmitte und das Vorbeilassen des Kraftfahrzeuges, darf der Fahrer nicht vertrauen.
3. Sein Handeln ist schuldhaft, wenn er den Fußgänger erst auf der Mitte der Fahrbahn (6m-Breite) bemerkt.