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Bundesgerichtshof
Urt. v. 03.05.1966, Az.: VI ZR 178/65

Beobachtungsmöglichkeit; Kraftfahrer; Fahrbahn; Fahrverhalten; Verhalten eines Fußgängers

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
03.05.1966
Aktenzeichen
VI ZR 178/65
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1966, 10434
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • VRS 31, 332
  • VersR 1966, 736

Redaktioneller Leitsatz

1. Eine ausreichende Möglichkeit zur Beobachtung der Fahrbahn muß vom Kraftfahrer geschaffen werden. Sein Fahrverhalten, insbesondere seine Geschwindigkeit, ist bei einer Behinderung oder Erschwerung der Beobachtungsmöglichkeit darauf abzustellen.

2. Auf das Warten eines von links nach rechts die Fahrbahn überquerenden Fußgängers in der Straßenmitte und das Vorbeilassen des Kraftfahrzeuges, darf der Fahrer nicht vertrauen.

3. Sein Handeln ist schuldhaft, wenn er den Fußgänger erst auf der Mitte der Fahrbahn (6m-Breite) bemerkt.