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§ 31 ThürAGBGB - Übergangsbestimmung

Bibliographie

Titel
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Amtliche Abkürzung
ThürAGBGB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
400-3

Die §§ 4 bis 22 finden für Altenteilsverträge, die vor dem InKraft-Treten des Thüringer Zivilrechtsausführungsgesetzes abgeschlossen wurden, keine Anwendung.

Erfurt, den 3. Dezember 2002

Die Präsidentin des Landtags

Lieberknecht