Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 05.06.1991, Az.: BVerwG 1 WB 5/90
Wehrrecht Schulden eines Soldaten; Ablösung des Soldaten; Ermächtigung im Umgang mit Verschlußsachen
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 05.06.1991
- Aktenzeichen
- BVerwG 1 WB 5/90
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1991, 12439
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BVerwGE 93, 95 - 100
- NVwZ 1992, 378 (amtl. Leitsatz)
- NVwZ-RR 1992, 86-87 (Volltext mit amtl. LS)
- ZBR 1991, 375-376
Amtlicher Leitsatz
1. Die Summe der Schulden eines Soldaten rechtfertigt für sich allein nicht die Ablösung des Soldaten, auch nicht aus einer sicherheitsempfindlichen Verwendung.
2. Daß der Soldat die Aufhebung der Ermächtigung zum Zugang zum Umgang mit Verschlußsachen als vorläufige Regelung des zuständigen Vorgesetzten hingenommen hat, kann ihm bei der späteren Entscheidung der personalführenden Stelle über die Ablösung nicht entgegengehalten werden.