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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.06.1985, Az.: 4 AZR 538/83

Reisekostenerstattung ; Stationierungsstreitkräfte; Zivile Arbeitsgruppen; Dienstreise; Ablösung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
19.06.1985
Aktenzeichen
4 AZR 538/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 10095
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Mannheim 15.02.1982 - 2 Ca 498/81
LAG Stuttgart 16.06.1983 - 7 Sa 155/82

Fundstelle

  • AP Nr. 2 zu § 35 TVAL II

Amtlicher Leitsatz

1. Die Bestimmungen des ALTV 2 über die Erstattung von Reisekosten beruhen auf dem im Reisekostenrecht allgemein geltenden Grundsatz, daß mit den entsprechenden Leistungen in pauschaler Weise Mehraufwendungen des Arbeitnehmers abgegolten werden sollen.

2. Wird Zivilen Arbeitsgruppen (Dienstgruppen) angehörenden Arbeitnehmern bei den Stationierungsstreitkräften während einer Dienstreise vom Arbeitgeber volle Verpflegung und Unterkunft gewährt, erhalten sie lediglich die in Teil IX des Anhangs R zum ALTV 2 in Nr. 2 Buchst. g vorgesehene "Ablösung". Dabei ist unerheblich, ob diese tariflichen Erfordernisse an allen oder nur an einzelnen Tagen der Dienstreise erfüllt waren.