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Bundessozialgericht
Urt. v. 10.11.1982, Az.: 11 RK 1/82

Gesamteinkommen; Eheliche Gütergemeinschaft; Einkünfte aus Gewerbebetrieb; Familienhilfe; Erstattungsanspruch

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
10.11.1982
Aktenzeichen
11 RK 1/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10869
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Bayreuth 30.10.1981 - S 10 KrL 27/80
SG Bayreuth 30.10.1981 - S 10 KrL 28/80

Fundstellen

  • BSGE 54, 173 - 176
  • SozR 5420 § 32 Nr 5

Amtlicher Leitsatz

Zum Gesamteinkommen des Ehegatten des Versicherten gehören Einkünfte aus einem zum Gesamtgut einer ehelichen Gütergemeinschaft gehörenden Gewerbebetrieb - auch einem allein unter dem Namen des Versicherten geführten -, wenn der Ehegatte Mitunternehmer iS des § 15 (Abs 1 Nr 2) EStG ist; dies ist nur dann zu verneinen, wenn das im Gewerbebetrieb eingesetzte Kapital des Gesamtgutes gegenüber der persönlichen Arbeitsleistung des Versicherten im Betrieb keine nennenswerte Bedeutung hat.