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Bundesgerichtshof
Urt. v. 09.07.1996, Az.: VI ZR 101/95

Ordnungsgemäße Operation; Risiko der Nachoperation; Erhöhtes Folgenrisiko; Aufklärung vor Erstoperation

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
09.07.1996
Aktenzeichen
VI ZR 101/95
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 14248
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • KHuR 1997, 10-12
  • MDR 1996, 1015-1016 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1996, 3073-3074 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1996, 1239-1240 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Besteht bei einer ordnungsgemäß durchgeführten Operation (hier: Nierenbeckenplastik) stets ein Risiko (hier: Anastomoseninsuffizienz), dessen Verwirklichung zu einer Nachoperation mit erhöhtem Risiko einschneidender Folgen für den Patienten (hier: Verlust einer Niere) führt, ist der Patient auch über dieses Risiko der Nachoperation schon vor dem ersten Eingriff aufzuklären.