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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 04.11.1983, Az.: 2 BvR 1684/83

Unbefristete Aufenthaltserlaubnis; Verlangen nach Daueraufenthalt; Aufenthaltsberechtigung; Rechtliche Absicherung ; Ausländer zweiter Generation; Verfassungsmäßigkeit

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
04.11.1983
Aktenzeichen
2 BvR 1684/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 11426
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1984, 720 (amtl. Leitsatz)
  • NVwZ 1984, 166 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Das Verlangen nach einem seit geraumer Zeit bestehenden, in die Zukunft weisenden Daueraufenthalt des bereits im Bundesgebiet lebenden Ehegatten sowie nach rechtlicher Absicherung dieses Aufenthalts durch eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung ist bei Ausländern der sog. zweiten Generation i. d. R. mit Art. 6 I-III GG zu vereinbaren.