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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 18.02.1983, Az.: BVerwG 4 C 10/82

Windenergieanlage; Windkraftanlage; Außenbereich; Betrieb; Privilegierung; Nebenanlage

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
18.02.1983
Aktenzeichen
BVerwG 4 C 10/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 11813
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerwGE 67, 41 - 43
  • NJW 1983, 2718 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1983, 739 (amtl. Leitsatz)

Redaktioneller Leitsatz

Eine private Windenergieanlage, die dazu dient, einen im Außenbereich liegenden privilegierten Betrieb zu versorgen, kann an der Privilegierung des Betriebs teilhaben, wenn sie als untergeordnete Nebenanlage anzusehen ist.