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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 27.08.1971, Az.: 1 AZR 107/71

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
27.08.1971
Aktenzeichen
1 AZR 107/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1971, 10132
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf - 27.01.1971 - AZ: 2 Sa 404/70

Fundstellen

  • BAGE 23, 411 - 416
  • DB 1971, 2265-2266 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1971, 1726 (Volltext)
  • MDR 1972, 177 (amtl. Leitsatz)
  • NJW 1972, 76-77 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Kommt der ohne sein Verschulden arbeitsunfähig erkrankte Arbeiter mit der Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (§ 3 Abs. 1 LohnFG) in Verzug, so wird dadurch nur ein zeitweiliges Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers begründet.

Dieses kommt im Fortfall, sobald der Arbeiter die Bescheinigung, wenn auch verspätet, vorlegt.