Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 31.08.1978, Az.: 3 AZR 313/77
Versorgungsordnung; Grundsatz der GLeichberechtigung; Eintrittsalter; Ruhegeld; Dienstzeit; Rente
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 31.08.1978
- Aktenzeichen
- 3 AZR 313/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 10192
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Frankfurt 17.01.1977 - 1 Sa 569/76
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 31, 67 - 77
- DB 1979, 553-556 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1979, 523 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1979, 2223 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Eine Versorgungsordnung verstößt gegen den Gleichberechtigungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 2 GG, wenn sie bei Frauen ein Eintrittsalter unter 50 Jahren verlangt und ruhegeldfähige Dienstzeiten nur bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres anerkennt, während Männer noch bis zu ihrem 55. Lebensjahr aufgenommen werden und ihre Rente bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres verbessern können.