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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 31.08.1978, Az.: 3 AZR 313/77

Versorgungsordnung; Grundsatz der GLeichberechtigung; Eintrittsalter; Ruhegeld; Dienstzeit; Rente

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
31.08.1978
Aktenzeichen
3 AZR 313/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10192
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Frankfurt 17.01.1977 - 1 Sa 569/76

Fundstellen

  • BAGE 31, 67 - 77
  • DB 1979, 553-556 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1979, 523 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1979, 2223 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Eine Versorgungsordnung verstößt gegen den Gleichberechtigungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 2 GG, wenn sie bei Frauen ein Eintrittsalter unter 50 Jahren verlangt und ruhegeldfähige Dienstzeiten nur bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres anerkennt, während Männer noch bis zu ihrem 55. Lebensjahr aufgenommen werden und ihre Rente bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres verbessern können.