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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 20.10.2021, Az.: 2 BvQ 95/21

Ablehnung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
20.10.2021
Aktenzeichen
2 BvQ 95/21
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2021, 44806
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2021:qk20211020.2bvq009521a

Tenor:

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Eine Begründung des Beschlusses wird gesondert übermittelt (§ 32 Abs. 5 BVerfGG).

[Gründe]

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.