Bundesgerichtshof
Urt. v. 22.09.1983, Az.: 2 StR 370/83
Polizeibehörde; Billigung; Lockspitzel; Zulässigkeit; Veranlassung zu strafbaren Handlungen
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 22.09.1983
- Aktenzeichen
- 2 StR 370/83
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 11201
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- NStZ 1984, 78
Amtlicher Leitsatz
Das Vorgehen eines mit Billigung der Polizeibehörde handelnden Lockspitzels überschreitet die Grenze des Zulässigen auch dann, wenn er den anderen intensiv zum strafbaren Tun veranlaßt und im weiteren Verlauf die Tat in jeder Phase mitbeherrscht und steuert.