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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 06.11.1985, Az.: 1 BvL 22/83

Fischerei; Überleitung; Außerordentliche Kündigung; Pachtverträge; Fischereigenossenschaft; Berufsfischer

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
06.11.1985
Aktenzeichen
1 BvL 22/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 12084
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 71, 137 - 146
  • NVwZ 1986, 197-198 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Überleitungsvorschrift, die den Fischereigenossenschaften das Recht einräumt, bei Inkrafttreten des Gesetzes bestehende Pachtverträge außerordentlich zu kündigen, ist mit dem GG vereinbar, wenn die Kündigung der Verwirklichung der gesetzlichen Ziele dient; es bleibt offen, ob das auch für Pachtverträge mit Berufsfischern gilt.