Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 09.02.1978, Az.: 3 AZR 260/76
Rechtsstreit; Verhalten einer Partei; Beweisantrag; Beweisaufnahme; Beweisergebnis
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 09.02.1978
- Aktenzeichen
- 3 AZR 260/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 10051
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG München 28.10.1975 - 3 Sa 1067/72
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- AP Nr. 7 zu § 286 ZPO
- DB 1978, 1088 (Volltext mit amtl. LS)
- EzA § 286 ZPO Nr. 7
Amtlicher Leitsatz
Das Verhalten einer Partei im Laufe eines Rechtsstreits kann dahin zu verstehen sein, daß ein ursprünglich gestellter Beweisantrag nicht aufrechterhalten werde. Das ist dann anzunehmen, wenn ein Gericht nach einer umfangreichen Beweisaufnahme erkennbar davon ausgeht, daß es alle Beweisanträge erledigt habe, die Partei aber in einem nachgelassenen Schriftsatz nicht auf einen vor mehr als zwei Jahren gestellten Antrag zurückkommt, sondern nur zum Beweisergebnis Stellung nimmt.