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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 09.02.1978, Az.: 3 AZR 260/76

Rechtsstreit; Verhalten einer Partei; Beweisantrag; Beweisaufnahme; Beweisergebnis

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
09.02.1978
Aktenzeichen
3 AZR 260/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10051
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG München 28.10.1975 - 3 Sa 1067/72

Fundstellen

  • AP Nr. 7 zu § 286 ZPO
  • DB 1978, 1088 (Volltext mit amtl. LS)
  • EzA § 286 ZPO Nr. 7

Amtlicher Leitsatz

Das Verhalten einer Partei im Laufe eines Rechtsstreits kann dahin zu verstehen sein, daß ein ursprünglich gestellter Beweisantrag nicht aufrechterhalten werde. Das ist dann anzunehmen, wenn ein Gericht nach einer umfangreichen Beweisaufnahme erkennbar davon ausgeht, daß es alle Beweisanträge erledigt habe, die Partei aber in einem nachgelassenen Schriftsatz nicht auf einen vor mehr als zwei Jahren gestellten Antrag zurückkommt, sondern nur zum Beweisergebnis Stellung nimmt.