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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 08.12.1961, Az.: 1 ABR 8/60

Beschlußverfahren; Ausschluß aus Betriebsrat; Rechtsschutzinteresse; Erledigungserklärung der Beteiligten

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
08.12.1961
Aktenzeichen
1 ABR 8/60
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1961, 10056
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 12.04.1960 - 5 BVTa 13/59

Fundstellen

  • BAGE 12, 107 - 112
  • DB 1962, 306-309 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1962, 654-656 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Das im Beschlußverfahren auf Ausschluß aus dem Betriebsrat (BetrVG 1952 § 23) notwendige Rechtsschutzinteresse entfällt, wenn im Laufe des Verfahrens der Betriebsrat neu gewählt wird und das auszuschließende Betriebsratsmitglied dem neuen Betriebsrat nicht mehr angehört.

2. In diesem Fall sind die Entscheidungen der Vorinstanzen, auch ohne Antrag oder Erledigungserklärung der Beteiligten, aufzuheben, und es ist auszusprechen, daß das Verfahren erledigt ist (Bestätigung von BAG 21.06.1957 ABR 1/56 BAGE 4, 268 = AP Nr. 2 zu § 81 ArbGG 1953).

3. Eine entsprechende Anwendung des ZPO § 271 ist im Beschlußverfahren ausgeschlossen.