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Bundessozialgericht
Urt. v. 21.02.1985, Az.: 11 RK 2/84

Vertrauensärztlicher Dienst; Krankenversicherung; Beteiligung der Krankenkasse; Verwaltungsakt; Kostenbeteiligungsschlüssel; Ermessen; Landwirtschaftliche Krankenkasse

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
21.02.1985
Aktenzeichen
11 RK 2/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 11161
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Stuttgart 21.02.1978 - S 7 Kr 1050/77
LSG Stuttgart 16.12.1983 - L 4 Kr 547/78
LSG Stuttgart 16.12.1983 - L 4 Kr 2328/80

Fundstellen

  • BSGE 58, 54 - 59
  • SozR 5420 § 87 Nr 1

Amtlicher Leitsatz

1. § 87 Nr 1 KVLG setzt die Trägerschaft einer LVA für die Gemeinschaftsaufgaben des Vertrauensärztlichen Dienstes der Krankenversicherung voraus; ist die Trägerschaft (hier: für das frühere Land Württemberg-Hohenzollern) nicht gegeben, kann sich die Ergänzung des SVAufbauG durch § 87 Nr 1 KVLG nicht auswirken.

2. Die LVA hat die Beteiligung der Krankenkassen an den Kosten des Vertrauensärztlichen Dienstes durch Verwaltungsakt zu bestimmen.

3. Der LVA steht bei der Wahl des Kostenbeteiligungsschlüssels ein Ermessen zu; legt sie die Kosten nach den Mitgliederzahlen der Krankenkassen um, muß sie dabei den Besonderheiten der Mitgliederstruktur in den landwirtschaftlichen Krankenkassen Rechnung tragen.