Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 27.09.2007, Az.: 6 AZR 980/06
Ein nach Insolvenzeröffnung entstandener vertraglicher Abfindungsanspruch eines Arbeitnehmers als Insolvenzforderung; Behauptung und gerichtliche Geltendmachung einer tatsächlich nicht bestehenden Masseverbindlichkeit als Grund für eine Unzulässigkeit dieser Klage; Vorliegen einer Leistung mit Entgeltcharakter als maßgebliches Kriterium für eine Einordnung dieser Leistung als Masseforderung bzw. als Insolvenzforderung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 27.09.2007
- Aktenzeichen
- 6 AZR 980/06
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2007, 45577
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Duisburg - 15.03.2006 - AZ: 5 Ca 3039/05
- LAG Düsseldorf - 01.09.2006 - AZ: 17 (8) Sa 470/06
Rechtsgrundlagen
In Sachen
...
hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts
auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 27. September 2007
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Fischermeier,
die Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Armbrüster und Dr. Linck sowie
die ehrenamtlichen Richter Kapitza und Koch
für Recht erkannt:
Tenor:
- 1.
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 1. September 2006 - 17 (8) Sa 470/06 - wird zurückgewiesen.
- 2.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Gründe
Im Hinblick auf das von denselben Prozessbevollmächtigten geführte Parallelverfahren - 6 AZR 975/06 - haben die Parteien auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG; § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
Dr. Armbrüster
Linck
Kapitza
Reiner Koch