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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 27.09.2007, Az.: 6 AZR 980/06

Ein nach Insolvenzeröffnung entstandener vertraglicher Abfindungsanspruch eines Arbeitnehmers als Insolvenzforderung; Behauptung und gerichtliche Geltendmachung einer tatsächlich nicht bestehenden Masseverbindlichkeit als Grund für eine Unzulässigkeit dieser Klage; Vorliegen einer Leistung mit Entgeltcharakter als maßgebliches Kriterium für eine Einordnung dieser Leistung als Masseforderung bzw. als Insolvenzforderung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
27.09.2007
Aktenzeichen
6 AZR 980/06
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2007, 45577
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Duisburg - 15.03.2006 - AZ: 5 Ca 3039/05
LAG Düsseldorf - 01.09.2006 - AZ: 17 (8) Sa 470/06

In Sachen
...
hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts
auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 27. September 2007
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Fischermeier,
die Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Armbrüster und Dr. Linck sowie
die ehrenamtlichen Richter Kapitza und Koch
für Recht erkannt:

Tenor:

  1. 1.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 1. September 2006 - 17 (8) Sa 470/06 - wird zurückgewiesen.

  2. 2.

    Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Gründe

1

Im Hinblick auf das von denselben Prozessbevollmächtigten geführte Parallelverfahren - 6 AZR 975/06 - haben die Parteien auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG; § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

Fischermeier
Dr. Armbrüster
Linck
Kapitza
Reiner Koch