Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 25.11.1981, Az.: BVerwG 8 C 16/81
Grundstücke; Sammelstraße; Beitragsrechtlich relevanter Vorteil; Hinreichend deutliche Abgrenzung; Erschließungsanlagen; Verbindung zum Straßennetz der Gemeinde
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 25.11.1981
- Aktenzeichen
- BVerwG 8 C 16/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 11789
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- NJW 1982, 2834 (amtl. Leitsatz) "Abgrenzung des Erschließungsgebiets"
- NVwZ 1982, 555-556 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Kann der Kreis der Grundstücke, denen von einer Sammelstraße ein beitragsrechtlich relevanter Vorteil vermittelt wird, nicht hinreichend deutlich abgegrenzt werden, weil die in Betracht kommenden Grundstücke auch über andere Erschließungsanlagen eine Verbindung zum Straßennetz der Gemeinde besitzen, ist die Sammelstraße keine nach § 127 II Nr. 2 beitragsfähige Erschließungsanlage.