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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 25.11.1981, Az.: BVerwG 8 C 16/81

Grundstücke; Sammelstraße; Beitragsrechtlich relevanter Vorteil; Hinreichend deutliche Abgrenzung; Erschließungsanlagen; Verbindung zum Straßennetz der Gemeinde

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
25.11.1981
Aktenzeichen
BVerwG 8 C 16/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 11789
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1982, 2834 (amtl. Leitsatz) "Abgrenzung des Erschließungsgebiets"
  • NVwZ 1982, 555-556 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Kann der Kreis der Grundstücke, denen von einer Sammelstraße ein beitragsrechtlich relevanter Vorteil vermittelt wird, nicht hinreichend deutlich abgegrenzt werden, weil die in Betracht kommenden Grundstücke auch über andere Erschließungsanlagen eine Verbindung zum Straßennetz der Gemeinde besitzen, ist die Sammelstraße keine nach § 127 II Nr. 2 beitragsfähige Erschließungsanlage.