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Anlage 15 LBesGBW - Mehrarbeitsvergütung

Bibliographie

Titel
Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW)
Amtliche Abkürzung
LBesGBW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
2032-112

(zu § 65)

Gültig ab 1. Februar 2025

(Stundensätze in Euro)

Mehrarbeit außerhalb des Schuldienstes
Besoldungsgruppen
A 7 bis A 919,40
A 10 bis A 1226,40
A 13 bis A 1634,63
Mehrarbeit im Schuldienst
Beamte des gehobenen Dienstes, deren Eingangsamt unterhalb der Besoldungsgruppe A 12 liegt 24,31
Beamte des gehobenen Dienstes mit Eingangsamt A 1228,93
Beamte des gehobenen Dienstes mit Eingangsamt A 1334,38
Beamte des höheren Dienstes40,16

Diese Beträge gelten auch für Beamte vergleichbarer Besoldungsgruppen, die der Landesbesoldungsordnung R, R kw oder der Landesbesoldungsordnung C kw angehören.