Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 21.08.1985, Az.: BVerwG 1 WB 62/85
Versetzung eines Soldaten; Persönliche Gründe; Tausch; Tauschpartner; Wirksame Zustimmung
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 21.08.1985
- Aktenzeichen
- BVerwG 1 WB 62/85
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1985, 12451
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- BVerwGE 83, 44 - 46
Amtlicher Leitsatz
Liegen dienstliche Gründe für eine Versetzung, die im Wege des Tausches stattfinden soll, nicht vor, ist eine solche grundsätzlich nur mit Zustimmung des Tauschpartners möglich; eine wirksame Zustimmung setzt voraus, daß der Soldat vorher über die wesentlichen Umstände informiert war.