Bundesgerichtshof
Urt. v. 10.11.1977, Az.: III ZR 121/75
Nachbargrundstück; Austrocknung; Kanalisationsanlage; Grundwasserstand
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 10.11.1977
- Aktenzeichen
- III ZR 121/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 11444
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- MDR 1978, 646-647 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1978, 1051-1053 (Volltext mit amtl. LS)
- VerwRspr 29, 935 - 940
Amtlicher Leitsatz
Bewirkt die von einer gemeindlichen Kanalisationsanlage ausgehende Dränagewirkung die Austrocknung eines Nachbargrundstücks und wird dadurch die Standfestigkeit eines auf diesem Grundstück errichteten Hauses beeinträchtigt, so kann darin auch dann ein unmittelbarer enteignender Eingriff in das Eigentum am Haus gefunden werden, wenn durch die Kanalisationsarbeiten der Grundwasserstand nicht beeinträchtigt worden ist (Ergänzung zu BGHZ 57, 370).