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Bundesgerichtshof
Urt. v. 10.11.1977, Az.: III ZR 121/75

Nachbargrundstück; Austrocknung; Kanalisationsanlage; Grundwasserstand

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
10.11.1977
Aktenzeichen
III ZR 121/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11444
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1978, 646-647 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1978, 1051-1053 (Volltext mit amtl. LS)
  • VerwRspr 29, 935 - 940

Amtlicher Leitsatz

Bewirkt die von einer gemeindlichen Kanalisationsanlage ausgehende Dränagewirkung die Austrocknung eines Nachbargrundstücks und wird dadurch die Standfestigkeit eines auf diesem Grundstück errichteten Hauses beeinträchtigt, so kann darin auch dann ein unmittelbarer enteignender Eingriff in das Eigentum am Haus gefunden werden, wenn durch die Kanalisationsarbeiten der Grundwasserstand nicht beeinträchtigt worden ist (Ergänzung zu BGHZ 57, 370).