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Bundesgerichtshof
Urt. v. 05.03.1982, Az.: 3 StR 26/82

Jugendstrafrecht; Jugendstrafe; Einheitliche Bewertung; Fehlerhafte Berechnung; Einheitsstrafe; Einstufung als minder schwerer Fall; Strafbemessung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
05.03.1982
Aktenzeichen
3 StR 26/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 11131
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • StV 1982, 328
  • StV 1982, 338

Amtlicher Leitsatz

1. Bei der Bestimmung der Jugendstrafe nach § 31 II JGG ist die Gesamtheit der Straftaten einheitlich zu werten, die lediglich rechnerische Berücksichtigung einer frühen erkannten Einheitsstrafe ist fehlerhaft.

2. Auch bei Verhängung von Jugendstrafe ist es für die Bemessung dieser Strafe nicht ohne Bedeutung, ob die Tat des Angeklagten als minder schwerer Fall i. S. des allgemeinen Strafrechts einzustufen wäre.