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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 08.10.1985, Az.: 2 BvR 1150/80

Verhältnismäßigkeit; Psychiatrische Unterbringung; Freiheitsentzug; Interessen der Allgemeinheit

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
08.10.1985
Aktenzeichen
2 BvR 1150/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 28847
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 70, 297 - 323
  • MDR 1986, 462 (amtl. Leitsatz)
  • NJW 1986, 767-771 (Volltext mit amtl. LS)
  • NStZ 1986, 185

Redaktioneller Leitsatz

Leitsatz der Redaktion:

Um den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren, sind bei einer Unterbringung in einer psychiatrischen Krankenhausabteilung der Schutz der Allgemeinheit und die Dauer des Freiheitsentzugs gegeneinander abzuwägen.