Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 10.08.1976, Az.: BVerwG 1 WB 119/75
Zulassung zum Hochschulstudium; Widerruf einer Zusage; Leistungsabfall
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 10.08.1976
- Aktenzeichen
- BVerwG 1 WB 119/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 11157
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- BVerwGE 53, 182
Amtlicher Leitsatz
1. Die einem Soldaten erteilte rechtmäßige Zusage, ihn zu einem Hochschulstudium zuzulassen, kann widerrufen werden, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse, die der Zusage zugrunde lagen, wesentlich geändert haben.
2. Ein Leistungsabfall von gut auf befriedigend stellt noch keine wesentliche, den Widerruf der Zusage rechtfertigende Änderung dar.