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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 10.08.1976, Az.: BVerwG 1 WB 119/75

Zulassung zum Hochschulstudium; Widerruf einer Zusage; Leistungsabfall

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
10.08.1976
Aktenzeichen
BVerwG 1 WB 119/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11157
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • BVerwGE 53, 182

Amtlicher Leitsatz

1. Die einem Soldaten erteilte rechtmäßige Zusage, ihn zu einem Hochschulstudium zuzulassen, kann widerrufen werden, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse, die der Zusage zugrunde lagen, wesentlich geändert haben.

2. Ein Leistungsabfall von gut auf befriedigend stellt noch keine wesentliche, den Widerruf der Zusage rechtfertigende Änderung dar.