Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 08.08.1979, Az.: 5 AZR 660/77

Bundesanstalt für Arbeit; Übergegangene Vergütungsansprüche; Ablehnung eines Konkursantrages; Konkursausfallgeld; Tarifliche Ausschlußfrist; Verdienstbescheinigung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
08.08.1979
Aktenzeichen
5 AZR 660/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10039
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 07.06.1977 - 6 Sa 476/77

Fundstellen

  • DB 1979, 2501-2502 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1980, 359-360 (Volltext mit amtl. LS)
  • ZIP 1980, 123-124

Amtlicher Leitsatz

1. Macht die Bundesanstalt für Arbeit auf sie übergegangene Vergütungsansprüche von Arbeitnehmern geltend, denen sie nach Ablehnung eines Konkursantrages mangels Masse Konkursausfallgeld gezahlt hat, so kann der Arbeitgeber sich auf den Ablauf einer tariflichen Ausschlußfrist nicht berufen, soweit er die rückständigen Entgeltansprüche in einer nach AFG § 141h erteilten Verdienstbescheinigung anerkannt hat.

2. BGB § 217 ist auf tarifliche Ausschlußfristen nicht entsprechend anzuwenden.