Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Beschl. v. 25.09.2025, Az.: III ZA 7/25

Zurückweisung der Anhörungsrüge

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
25.09.2025
Aktenzeichen
III ZA 7/25
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2025, 24037
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BGH:2025:250925BIIIZA7.25.0

Verfahrensgang

vorgehend
AG Bonn - 30.10.2024 - AZ: 118 C 119/24
LG Bonn - 28.04.2025 - AZ: 5 S 19/25

Tenor:

Die Anhörungsrüge der Kläger gegen den Beschluss des Senats vom 31. Juli 2025 wird auf Kosten der Kläger zurückgewiesen.

Gründe

1

Die Anhörungsrüge gegen den Senatsbeschluss vom 31. Juli 2025 ist - ihre Zulässigkeit unterstellt - jedenfalls unbegründet.

2

Der Senat hat bei seiner Entscheidung die Ausführungen der Kläger in vollem Umfang zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen. Er hat das Vorbringen jedoch - auch und gerade zu § 544 Abs. 2 Nr. 2 ZPO - nicht als durchgreifend erachtet. Wenn das Gericht eine andere Rechtsauffassung einnimmt, als die Partei sich dies wünscht, stellt dies keine Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs dar (vgl. BVerfGE 64, 1, 12).

Herrmann
Herr