Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.12.1961, Az.: 4 AZR 137/61
Katasteramt; Meßgehilfe; Ort der Dienststelle; Auswärtige Arbeitsstellen; Dienstreisen; Geltungsbereich des MTL; Tatsächlich geleistete Arbeitsstunden; Dauer der Abwesenheit
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 06.12.1961
- Aktenzeichen
- 4 AZR 137/61
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1961, 10041
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hannover 18.01.1961 - 2 Sa 462/60
Rechtsgrundlagen
- § 39 MTL
- § 611 BGB
Fundstellen
- AP Nr. 1 zu § 39 MTL
- DB 1962, 309 (Volltext mit amtl. LS)
- JVBl 1962, 63
Amtlicher Leitsatz
1. Ein bei einem Katasteramt beschäftigter Meßgehilfe, der von dem Ort seiner Dienststelle zu den jeweiligen auswärtigen Arbeitsstellen Dienstreisen ausführt, erhält im Geltungsbereich des MTL die Zeit der Hin- und Rückfahrt nach MTL § 39 Abs 1 nicht als "tatsächlich geleistete Arbeitsstunden", sondern nur in dem durch diese Bestimmung gewährleisteten Mindestumfang vergütet.
2. Das gilt auch dann, wenn die Dauer der Abwesenheit an einem Tage 6 Stunden nicht überschreitet.