Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 21.09.1977, Az.: 4 AZR 292/76
Pauschalierung des Lohnes für Personalratstätigkeit; Freigestellte Personalratsmitglieder; Berechnung von Dienstreisen
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 21.09.1977
- Aktenzeichen
- 4 AZR 292/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 10118
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hannover 12.03.1976 - 8 Sa 946/75
Rechtsgrundlagen
- § 19 MTB II
- § 8 BPersVG
- § 46 BPersVG
- § 38 BetrVG
- § 2 AZO
- § 4 Tarifvertrag für die Kraftfahrer des Bundes und der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr v. 5. April 1965
Fundstellen
- AP Nr 3 zu § 19 MTB II
- DB 1977, 2384 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Die Pauschalierung des Lohnes für Personalratstätigkeit von Kraftfahrern nach § 4 Abs. 2 Unterabs. 2 Kraftfahrer-TV gilt auch für völlig freigestellte Personalratsmitglieder.
2. Bei der Berechnung des Lohnes dürfen Arbeitszeiten, die das Personalratsmitglied als Kraftfahrer geleistet hätte, wenn es nicht freigestellt gewesen wäre, nicht mit als Personalratsmitglied tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten zusammengerechnet werden.
3. Ein Personalratsmitglied muß tarifliche Vorschriften über die Berechnung von Dienstreisen gegen sich gelten lassen.