Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 17.03.1977, Az.: BVerwG 7 C 59/75
Öffentliche Verwaltung; Geldliche Zuwendung an Private; Subvention; Bewilligender Verwaltungsakt; Rücknahme des Bewilligungsbescheides; Gewohnheitsrecht
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 17.03.1977
- Aktenzeichen
- BVerwG 7 C 59/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 11182
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VGH München 13.06.1975 - 226 VI 72
- VG Bayreuth 02.02.1972 - B 224 I 70
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DÖV 1977, 606
- NJW 1977, 1838
Amtlicher Leitsatz
1. Eine geldliche Zuwendung der öffentlichen Verwaltung an Private bedarf nicht unter allen Umständen einer gesetzlichen Grundlage (Bestätigung von BVerwGE 6, 282 (287) [BVerwG 21.03.1958 - VII C 6/57]); auch in einem solchen Fall kann die Subvention auf Grund eines bewilligenden Verwaltungsakts vergeben werden.
2. Ist die Bewilligung zu Unrecht erfolgt, so kann das Geleistete nur dann zurückgefordert werden, wenn vorher der bewilligende Bescheid durch Verwaltungsakt zurückgenommen worden ist.
3. Mit der Rücknahme des Bewilligungsbescheides kann auch die Rückforderung des zu Unrecht Geleisteten durch Verwaltungsakt verlangt werden. Dem Erfordernis der Recht- und Gesetzmäßigkeit der Verwaltung ist durch Gewohnheitsrecht Rechnung getragen, wie die Klarstellung im Verwaltungsverfahrensgesetz ergibt.