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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 12.11.1975, Az.: BVerwG 8 C 47/74

Zurückstellung vom Wehrdienst; Rechtliches Gehör

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
12.11.1975
Aktenzeichen
BVerwG 8 C 47/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 11075
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerwGE 49, 348
  • NJW 1976, 588

Amtlicher Leitsatz

Der im Verwaltungsverfahrensrecht entsprechend anzuwendende Grundsatz des rechtlichen Gehörs fordert in der Regel, daß dem Betroffenen eine Äußerung ermöglicht wird, bevor eine später nicht mehr rückgängig zu machende behördliche Maßnahme vollzogen wird; er ermöglicht es jedoch nicht, abweichend von gesetzlichen Regelungen Zeitgrenzen für die Anordnung und Durchführung behördlicher Maßnahmen zu setzen oder eine Anhörung des Betroffenen vor der Anordnung einer behördlichen Maßnahme zu fordern.