Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 12.11.1975, Az.: BVerwG 8 C 47/74
Zurückstellung vom Wehrdienst; Rechtliches Gehör
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 12.11.1975
- Aktenzeichen
- BVerwG 8 C 47/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 11075
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- Art. 103 Abs. 1 GG
- § 23 Abs. 1 S. 2 WehrPflG
Fundstellen
- BVerwGE 49, 348
- NJW 1976, 588
Amtlicher Leitsatz
Der im Verwaltungsverfahrensrecht entsprechend anzuwendende Grundsatz des rechtlichen Gehörs fordert in der Regel, daß dem Betroffenen eine Äußerung ermöglicht wird, bevor eine später nicht mehr rückgängig zu machende behördliche Maßnahme vollzogen wird; er ermöglicht es jedoch nicht, abweichend von gesetzlichen Regelungen Zeitgrenzen für die Anordnung und Durchführung behördlicher Maßnahmen zu setzen oder eine Anhörung des Betroffenen vor der Anordnung einer behördlichen Maßnahme zu fordern.