Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesfinanzhof
Urt. v. 29.07.1987, Az.: I R 379/83

Steuerbescheid; Einspruchsentscheidung; Fehlende schriftliche Vollmacht; Persönliche Bekanntgabe; Bekanntgabe an den Steuerpflichtigen; Zustellung; Bekanntgabe gegenüber Bevollmächtigten; Abschließende Regelung

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
29.07.1987
Aktenzeichen
I R 379/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 11280
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
FG Düsseldorf

Fundstelle

  • BStBl II 1988, 242

Amtlicher Leitsatz

  1. 1.

    Eine Finanzbehörde muß Steuerbescheide und Einspruchsentscheidungen beim Fehlen einer schriftlichen Vollmacht für einen Bevollmächtigten dem Steuerpflichtigen persönlich bekanntgeben (zustellen), wenn nicht die besonderen Umstände des Einzelfalles das Interesse des Steuerpflichtigen an einer Bekanntgabe (Zustellung) gegenüber seinem Bevollmächtigten eindeutig erkennen lassen.

  2. 2.

    Die Verweisung des § 122 Abs. 5 Satz 2 AO 1977 auf das VwZG ist eine abschließende Regelung, die den § 80 Abs. 3 Satz 3 AO 1977 nicht einbezieht.

Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 29.07.1987 - I R 367/83