Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 08.03.1972, Az.: 2 BvR 28/71
Beschlagnahme einer Karteikarte; Grundrecht auf Achtung des privaten Bereichs; Arzt; Patient; Karteikarte des Berufskollegen
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 08.03.1972
- Aktenzeichen
- 2 BvR 28/71
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1972, 10986
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LG Ellwangen 27.03.1969 - Qs 97/69
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BVerfGE 32, 373 - 387
- DRiZ 1972, 208-209
- DVBl 1972, 383-385 (Volltext mit amtl. LS)
- DÖV 1972, 563-565 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1972, 758-759 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1972, 1123-1126 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
In aller Regel liegt eine Verletzung des dem Patienten zustehenden Grundrechts auf Achtung seines privaten Bereichs (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) darin, wenn bei einem Arzt die Karteikarte des Beschuldigten ohne oder gegen dessen Willen beschlagnahmt wird. Wenn sich die Karteikarte nicht mehr im Besitz des behandelnden Arztes, sondern im Gewahrsam eines Berufskollegen, der Praxis und Patientenkartei seines Vorgängers übernommen hat, befindet, trifft dies auch dann zu.