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Bundessozialgericht
Urt. v. 21.05.1980, Az.: 7 RAr 19/79

Ergänzende Maßnahmen zur Rehabilitation; Zuständigkeit des Rehabilitationsträgers; Aufstockung der Leistung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
21.05.1980
Aktenzeichen
7 RAr 19/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10821
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Bremen 10.02.1978 - S Ar 26/77
LSG Bremen 12.01.1979 - L 5 Ar 22/78

Fundstellen

  • BSGE 50, 111 - 115
  • Maier, SGb 81, 560

Amtlicher Leitsatz

Die Zuständigkeit eines anderen Rehabilitationsträgers schließt gem. § 57 AFG berufsfördernde und ergänzende Leistungen zur Rehabilitation durch die Bundesanstalt für Arbeit aus. Ihr ist eine Aufstockung der Leistung des anderen Rehabilitationsträgers in diesem Falle untersagt.