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Bundessozialgericht
Urt. v. 23.10.1975, Az.: 11 RA 222/74

Leistungsgruppe; Klage auf Eintragung der höheren Leistungsgruppe; Rechtsschutzbedürfnis; Gleiches Bruttojahresarbeitsentgelt; Wissenschaftliche Forschungstätigkeiten; Raketentechnik; Einstufung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
23.10.1975
Aktenzeichen
11 RA 222/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 10822
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 40, 284 - 287
  • SozR 5050 § 22 Nr 2

Amtlicher Leitsatz

1. Weisen die Anlagen zum FRG 2 Leistungsgruppen das gleiche Bruttojahresarbeitsentgelt zu, so ist die Klage auf Eintragung der höheren Leistungsgruppe in die Versicherungsunterlagen mangels Rechtsschutzinteresse unzulässig.

2. Zur Einstufung von wissenschaftlichen Forschungstätigkeiten auf Spezialgebieten (Raketentechnik).