Bundessozialgericht
Urt. v. 08.07.1969, Az.: 9 RV 256/66
Entscheidung über mehrere Ansprüche; Berufungsgegenstand; Zulässigkeit der Anschlußberufung
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 08.07.1969
- Aktenzeichen
- 9 RV 256/66
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1969, 10674
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- MDR 1970, 271-272 (Volltext mit amtl. LS)
- SozR Nr 12 zu § 521 ZPO
Amtlicher Leitsatz
Entscheidet das SG in einem Urteil über mehrere prozessual selbständige Ansprüche, so ist die - unselbständige - Anschlußberufung des Berufungsbeklagten unzulässig, wenn sie nur einen prozessual selbständigen Anspruch betrifft, hinsichtlich dessen der Berufungskläger keine (Haupt-)Berufung eingelegt hat.