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Bundessozialgericht
Urt. v. 08.07.1969, Az.: 9 RV 256/66

Entscheidung über mehrere Ansprüche; Berufungsgegenstand; Zulässigkeit der Anschlußberufung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
08.07.1969
Aktenzeichen
9 RV 256/66
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1969, 10674
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1970, 271-272 (Volltext mit amtl. LS)
  • SozR Nr 12 zu § 521 ZPO

Amtlicher Leitsatz

Entscheidet das SG in einem Urteil über mehrere prozessual selbständige Ansprüche, so ist die - unselbständige - Anschlußberufung des Berufungsbeklagten unzulässig, wenn sie nur einen prozessual selbständigen Anspruch betrifft, hinsichtlich dessen der Berufungskläger keine (Haupt-)Berufung eingelegt hat.