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Bundesgerichtshof
Urt. v. 16.03.1972, Az.: 4 StR 55/72

Anhörungsbogen; Ordnungswidrigkeit; Bußgeld; Hemmung der Verjährung; Unterbrechung der Verjährung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
16.03.1972
Aktenzeichen
4 StR 55/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10956
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BGHSt 24, 321 - 326
  • JZ 1972, 748-749 (Volltext mit amtl. LS u. Anm.)
  • MDR 1972, 526
  • MDR 1972, 528-529 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1972, 914-915 (Volltext mit amtl. LS)
  • VRS 43, 51

Redaktioneller Leitsatz

Wenn ein Anhörungsbogens an den Fahrzeughalter übersendet wird, tritt keine Unterbrechung der Verjährung nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 OWiG gegen den der Verwaltungsbehörde unbekannten Fahrer ein. Dies gilt auch, wenn der Anhörungsbogen an diesen entsprechend der Aufforderung weitergegeben und von ihm ausgefüllt zurückgegeben worden ist.