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Bundesfinanzhof
Urt. v. 14.07.1995, Az.: X B 330/94

Ablehnungsgesuch; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsmittelsicherheit

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
14.07.1995
Aktenzeichen
X B 330/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 11320
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BFH/NV 1996, 153-154
  • NJW-RR 1996, 57-58 (Volltext mit red. LS) "Beschwerde nach Selbstablehnung eines Richters"

Amtlicher Leitsatz

1. Ein Rechtsschutzbedürfnis für ein Ablehnungsgesuch entfällt, wenn es sich nicht mehr auf die Sachentscheidung auswirken könnte.

2. Die Verbindung mehrerer Sachen lediglich "zu gemeinsamer Entscheidung" führt schon aus Gründen der Rechtsmittelsicherheit zur "Einheitlichkeit" der anschließenden gerichtlichen Entscheidung.