Bundesfinanzhof
Urt. v. 14.07.1995, Az.: X B 330/94
Ablehnungsgesuch; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsmittelsicherheit
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 14.07.1995
- Aktenzeichen
- X B 330/94
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1995, 11320
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BFH/NV 1996, 153-154
- NJW-RR 1996, 57-58 (Volltext mit red. LS) "Beschwerde nach Selbstablehnung eines Richters"
Amtlicher Leitsatz
1. Ein Rechtsschutzbedürfnis für ein Ablehnungsgesuch entfällt, wenn es sich nicht mehr auf die Sachentscheidung auswirken könnte.
2. Die Verbindung mehrerer Sachen lediglich "zu gemeinsamer Entscheidung" führt schon aus Gründen der Rechtsmittelsicherheit zur "Einheitlichkeit" der anschließenden gerichtlichen Entscheidung.