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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 30.06.1976, Az.: 5 AZR 246/75

Betriebsferien; Billigkeitskontrolle; Ausschluß der Lohnzahlung durch Vereinbarung; Anspruch auf Lohnzahlung während der Betriebsferien; Urlaubsberechtigung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
30.06.1976
Aktenzeichen
5 AZR 246/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10171
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hannover 19.03.1975 - 3 Sa 581/74

Fundstellen

  • BB 1976, 1419
  • DB 1976, 2167-2168 (Volltext mit red./amtl. LS)
  • NJW 1977, 456 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Grundsätzlich haben arbeitsbereite, noch nicht urlaubsberechtigte Arbeitnehmer, die während der Betriebsferien nicht beschäftigt werden, Anspruch auf Lohnzahlung. Von dieser Regelung kann durch Parteivereinbarung abgewichen werden.

2. Vereinbarungen, die eine Lohnzahlung während der Betriebsferien in solchen Fällen ausschließen, setzen voraus, daß zuvor die beiderseitigen Interessen gehörig abgewogen werden.