Bundesgerichtshof
Urt. v. 09.07.1973, Az.: II ZB 4/73
Verschuldenszurechnung; Zurechnung; Zulassung; Fehlende Zulassung; Angestellter Anwalt
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 09.07.1973
- Aktenzeichen
- II ZB 4/73
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1973, 11110
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- VersR 1973, 1070 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Das Verschulden eines Rechtsanwaltes, der beim Prozeßgericht nicht zugelassen, sondern als Angestellter des Bevollmächtigten von diesem mit der selbständigen Bearbeitung des Rechtsstreites betraut ist, muß sich seine Partei zurechnen lassen.