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Bundesgerichtshof
Urt. v. 09.07.1973, Az.: II ZB 4/73

Verschuldenszurechnung; Zurechnung; Zulassung; Fehlende Zulassung; Angestellter Anwalt

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
09.07.1973
Aktenzeichen
II ZB 4/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 11110
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1973, 1070 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Das Verschulden eines Rechtsanwaltes, der beim Prozeßgericht nicht zugelassen, sondern als Angestellter des Bevollmächtigten von diesem mit der selbständigen Bearbeitung des Rechtsstreites betraut ist, muß sich seine Partei zurechnen lassen.