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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 27.07.1993, Az.: BVerwG 7 B 15/93

Vermögensfragen; Rückerstattung; Unternehmen; Unternehmensrückgabe; Einzelrestitution; Schädigende Maßnahme

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
27.07.1993
Aktenzeichen
BVerwG 7 B 15/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 13336
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
KreisG Frankfurt (Oder) 28.10.1992 - 2 D 1 89/92

Fundstellen

  • NJ 1994, 39-40 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1994, 374 (amtl. Leitsatz)
  • ZIP 1993, 1261-1262 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. War der Betrieb eines Unternehmens bereits vor Durchführung schädigender Maßnahmen endgültig eingestellt und wurde das Unternehmen anschließend vom staatlichen Verwalter durch Veräußerung einzelner Gegenstände des Betriebsvermögens ausgeschlachtet, waren nur die einzelnen Vermögensgegenstände von einer schädigenden Maßnahme betroffen (Einzelrestitution). In derartigen Fällen sind für Rückübertragungsansprüche die Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen sachlich zuständig.

2. Ein Anspruch auf Rückübertragung eines Unternehmens nach § 6 I VermG oder einzelner Vermögensgegenstände nach § 6 VIa VermG setzt voraus, daß das Unternehmen als solches Gegenstand einer schädigenden Maßnahme i. S. des § 1 VermG war.