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Bundesgerichtshof
Urt. v. 11.03.1994, Az.: V ZR 48/93

Verkauf eines Grundstücksteils; Lang zurückliegende Versagung der Teilungsgenehmigung; Unmöglichkeit; Negativattest

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
11.03.1994
Aktenzeichen
V ZR 48/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 15232
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW-RR 1994, 1356-1357 (Volltext mit red. LS)
  • WM 1994, 1221-1222 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Zur Frage, ob eine vor mehr als 20 Jahren erfolgte Versagung der Teilungsgenehmigung die Leistung des Verkäufers eines Grundstücksteils unmöglich macht, obgleich die endgültige Entscheidung über die Teilungsgenehmigung noch nicht gefallen und auch ein Negativattest noch nicht bestandskräftig abgelehnt worden ist.