Bundesgerichtshof
Urt. v. 11.03.1994, Az.: V ZR 48/93
Verkauf eines Grundstücksteils; Lang zurückliegende Versagung der Teilungsgenehmigung; Unmöglichkeit; Negativattest
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 11.03.1994
- Aktenzeichen
- V ZR 48/93
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1994, 15232
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- NJW-RR 1994, 1356-1357 (Volltext mit red. LS)
- WM 1994, 1221-1222 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Zur Frage, ob eine vor mehr als 20 Jahren erfolgte Versagung der Teilungsgenehmigung die Leistung des Verkäufers eines Grundstücksteils unmöglich macht, obgleich die endgültige Entscheidung über die Teilungsgenehmigung noch nicht gefallen und auch ein Negativattest noch nicht bestandskräftig abgelehnt worden ist.