Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 05.10.1984, Az.: BVerwG 8 C 41/83
Beitragspflichtiger; Deckungskosten; Erschließungsanlage; Grundstück; Erschließungsbeitrag; Unbillige Härte
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 05.10.1984
- Aktenzeichen
- BVerwG 8 C 41/83
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 11862
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DVBl 1985, 294-295 (Volltext mit amtl. LS)
- NVwZ 1985, 836 (amtl. Leitsatz)
- ZMR 1985, 31
Redaktioneller Leitsatz
Ein Beitragspflichtiger, der eine erhebliche Leistung zur Deckung der Aufbaukosten für eine sein Grundstück betreffende Erschließungsanlage erbracht hat, bevor diese hergestellt wurde, kann unter Umstände später nicht zur Erbringung des vollen Erschließungsbetrags herangezogen werden, weil dies eine unbillige Härte bedeuten würde.