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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 24.03.1987, Az.: 2 BvR 1203/86

Akteneinsicht; Ermittlungsverfahren; Schadensersatzanspruch; Interessenabwägung; Überlassung von Informationen

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
24.03.1987
Aktenzeichen
2 BvR 1203/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 12294
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1988, 405 (Volltext mit red. LS)
  • NStZ 1987, 286

Redaktioneller Leitsatz

1. Allein in der Verletzung einfachen Rechts liegt noch keine Verfassungsrechtsverletzung. Hinzutreten muß vielmehr noch eine spezifische Grundrechtsverletzung.

2. Ein Anspruch auf Überlassung von durch ein Ermittlungsverfahren gewonnenen Informationen für die Durchsetzung eines Anspruchs auf Schadensersatz folgt nicht aus Art. 14 Abs. 1 GG oder Art. 103 GG.

3. Es liegt kein Verstoß gegen das Willkürverbot des Art. 3 GG vor, wenn die Versagung der Akteneinsicht unter Berufung auf Art. 12 Abs. 1 erfolgt.

4. Auch im Rahmen des § 406e StPO hat eine Interessenabwägung zu erfolgen.