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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 05.03.1980, Az.: 5 AZR 604/78

Beamtenrecht; Verfassungstreue; Verfassungsfeindliche Organisation; Mitgliedschaft; Aktivität; Eignungszweifel; Fragerecht; Beurteilungsspielraum; Politische Treuepflicht; Verwaltungsgericht; Schuldienst

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
05.03.1980
Aktenzeichen
5 AZR 604/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10026
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 24.05.1978 - 19 Sa 30/78

Fundstellen

  • BAGE 33, 43 - 57
  • DB 1980, 1752-1754 (Volltext mit amtl. LS)
  • DVBl 1981, 465-466 (amtl. Leitsatz)
  • NJW 1981, 71-73 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Mitgliedschaft und Aktivitäten in Organisationen mit verfassungsfeindlichen Zielen können Zweifel an der Eignung eines Bewerbers begründen. Die einstellende Behörde darf den Bewerber danach fragen, bei der Verfassungsschutzbehörde Erkenntnisse einholen und ihm solche Erkenntnisse vorhalten.

2. Bei der Prüfung, ob ein Bewerber für das öffentliche Amt, für das er sich beworben hat, geeignet ist i. S. von Art. 33 II GG, steht der einstellenden Behörde ein Beurteilungsspielraum zu. Das gilt auch für die Beurteilung der politischen Treuepflicht.

3. Eine Klage vor dem Arbeitsgericht auf Übernahme in den Schuldienst als Angestellter ist nicht deshalb unzulässig, weil der Bewerber gleichzeitig vor dem Verwaltungsgericht seine Einstellung als Beamter betreibt.