Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.08.1977, Az.: 5 AZR 273/76
Rechtsmißbrauch; Waldarbeiter; Urlaubsanspruch; Ausscheiden zur Jahreshälfte; Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte; Mißverhältnis zwischen Urlaubsverlangen und tatsächlicher Arbeitsleistung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 16.08.1977
- Aktenzeichen
- 5 AZR 273/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 10076
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Mainz 11.02.1976 - 2 SA 543/75
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- AP Nr 9 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch
- DB 1977, 2384 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Nach dem Tarifvertrag für die Waldarbeiter des Staates und der Gemeinden in Rheinland-Pfalz 16. Juli 1970 hat der Waldstammarbeiter, der wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder infolge Erreichens der Altersgrenze aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, Anspruch auf 6/12 des Jahresurlaubs, wenn das Arbeitsverhältnis in der ersten Hälfte, und Anspruch auf den vollen Urlaub, wenn es in der zweiten Hälfte des Urlaubsjahres endet. Eine solche tarifliche Regelung schließt den Wegfall des Urlaubsanspruchs wegen Rechtsmißbrauchs nach den hierfür geltenden Grundsätzen nicht aus, wenn es in der jeweiligen Urlaubsperiode zu einem starken Mißverhältnis zwischen Urlaubsverlangen und tatsächlicher Arbeitsleistung kommt.