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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.08.1977, Az.: 5 AZR 273/76

Rechtsmißbrauch; Waldarbeiter; Urlaubsanspruch; Ausscheiden zur Jahreshälfte; Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte; Mißverhältnis zwischen Urlaubsverlangen und tatsächlicher Arbeitsleistung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
16.08.1977
Aktenzeichen
5 AZR 273/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 10076
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Mainz 11.02.1976 - 2 SA 543/75

Fundstellen

  • AP Nr 9 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch
  • DB 1977, 2384 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Nach dem Tarifvertrag für die Waldarbeiter des Staates und der Gemeinden in Rheinland-Pfalz 16. Juli 1970 hat der Waldstammarbeiter, der wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder infolge Erreichens der Altersgrenze aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, Anspruch auf 6/12 des Jahresurlaubs, wenn das Arbeitsverhältnis in der ersten Hälfte, und Anspruch auf den vollen Urlaub, wenn es in der zweiten Hälfte des Urlaubsjahres endet. Eine solche tarifliche Regelung schließt den Wegfall des Urlaubsanspruchs wegen Rechtsmißbrauchs nach den hierfür geltenden Grundsätzen nicht aus, wenn es in der jeweiligen Urlaubsperiode zu einem starken Mißverhältnis zwischen Urlaubsverlangen und tatsächlicher Arbeitsleistung kommt.