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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 21.06.1988, Az.: 2 BvR 602/83

Staatsaufsicht; Selbstverwaltungsrecht; Eingriff

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
21.06.1988
Aktenzeichen
2 BvR 602/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 18007
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 78, 331 - 344
  • DVBl 1988, 1114-1117 (Volltext mit amtl. LS)
  • JuS 1990, 60
  • NJW 1989, 25
  • NVwZ 1989, 45-46 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

4. Der Normbereich des Art. 28 II kann erst dann berührt sein, wenn die Änderung der Aufsichtszuständigkeit mit einer gewissen Zwangsläufigkeit bewirkt, daß die geführte Aufsicht selbst ihren Charakter ändert, insbesondere zu besorgen ist, daß die grundsätzlich nur zulässige Rechtsaufsicht sich zu einer "Einmischungsaufsicht" entwickelt oder zur Fachaufsicht verdichtet.