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Bundessozialgericht
Urt. v. 25.11.1987, Az.: GS - 2/85

Vertriebener; Tschechoslowakei; Angestellter; Betrieb; Rente; Beitragszeit

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
25.11.1987
Aktenzeichen
GS - 2/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 20089
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Stuttgart 25.03.1982 - S 12 An 561/79
LSG Stuttgart 26.09.1984 - L 3 An 1332/82

Fundstellen

  • BSGE 62, 255 - 264
  • SozR 5050 § 15 Nr 35

Amtlicher Leitsatz

Die Zeit, in der ein Vertriebener als Angestellter eines tschechoslowakischen Betriebes zur Beschäftigung ins Ausland entsandt worden war und die nach dem Recht der CSSR eine rentenbegründende Beschäftigungszeit ist, obwohl Lohn ohne Abführung von Beiträgen nur von der ausländischen Beschäftigungsstelle gezahlt wurde, ist eine Beitragszeit iS von § 15 Abs 1 S 1 des Fremdrentengesetzes.