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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 22.03.1973, Az.: 5 AZR 567/72

Trunksucht; Verschulden; Alkoholmißbrauch

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
22.03.1973
Aktenzeichen
5 AZR 567/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 10133
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Düsseldorf 19.06.1972 - 3 Ca 182/72
LAG Düsseldorf 12.10.1972 - 12 Sa 694/72

Fundstellen

  • BB 1973, 1534
  • DB 1973, 1179 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1973, 1431 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Ist zu prüfen, ob die Trunksucht eines Arbeiters unverschuldet ist, so ist auf den Zeitpunkt des Beginns des Alkoholmißbrauchs abzustellen.

2. Nicht jede andere Krankheit, die vor Beginn des Alkoholmißbrauchs bestanden hat, ist geeignet, das Selbstverschulden an den späteren Folgen der Trunksucht auszuräumen.