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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 08.09.1978, Az.: 3 AZR 418/77

Berechnungszeitraum; Schwangerschaft; Mehrarbeit; Nachtdienst; Sonntagsdienst; Berechnung des Mutterschutzlohnes; Lohnzahlungen; Dreimonatszeitraum

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
08.09.1978
Aktenzeichen
3 AZR 418/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10046
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 21.03.1977 - 10 Sa 1330/76

Fundstellen

  • BB 1978, 1720
  • DB 1978, 2496-2497 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Leistet eine Frau in dem Berechnungszeitraum vor der Schwangerschaft Mehrarbeit, Nacht- oder Sonntagsdienst, so ist die Vergütung hierfür der Berechnung des Mutterschutzlohnes auch dann zugrundezulegen, wenn sie erst später mit Lohnzahlungen außerhalb des Dreimonatszeitraums abgerechnet und ausgezahlt wird.