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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 07.07.1977, Az.: 3 AZR 572/76

Wartezeit; Ruhegehalt; Unverfallbarkeit; Mindestdienstzeit; Versorgungszusage; Invalidenrente; Versorgungsanwartschaften

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
07.07.1977
Aktenzeichen
3 AZR 572/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 10025
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Saarbrücken 02.06.1976 - 2 Sa 7/76

Fundstellen

  • BAGE 29, 234 - 242
  • DB 1977, 1324 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1977, 1704-1705 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1977, 1051 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1977, 2376 (amtl. Leitsatz)
  • VersR 1977, 1067

Amtlicher Leitsatz

Eine Versorgungsregelung, wonach alle Betriebsangehörigen nach zweijähriger Mindestdienstzeit eine Versorgungszusage erhalten und nach einer weiteren Wartezeit im Versorgungsfall bestimmte Alters- bzw. Invalidenrenten beanspruchen können, begründet von Anfang an Versorgungsanwartschaften, die gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG spätestens nach zehn Jahren unverfallbar werden. Die förmliche Zusage nach Ablauf der Mindestdienstzeit ist für den Zeitpunkt der Unverfallbarkeit ohne Bedeutung.